Datenschutzordnung

Für den Seniorentreff Ravensburg e. V.


Beschlossen vom Vorstand am 18.07.2018  als Anlage zur Satzung.

Die Satzungsergänzung muss von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.


Der Seniorentreff Ravensburg e. V.  erhebt, speichert und verwendet vor allem für Verwaltungsaufgaben regelmäßig persönliche vereinsrelevante Daten und Angaben seiner Mitglieder. Hierbei ist es das Ziel des Vereins, die bestehenden datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der DSGVO zu beachten.


Diese Datenschutzordnung enthält allgemeine Hinweise und Informationen über Datenerhebung und Datennutzung des Seniorentreff Ravensburg e. V.

1. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied sowie der Vertreter der Mitgliedseinrichtung einverstanden, dass die im Zusammenhang der Mitgliedsschaft erforderlichen personenbezogene Daten, wie z. B. Name, Adresse, Alter, Bankverbindungsdaten unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

2. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen hauptsächlich die Mitgliederverwaltung und dem Informationsaustausch zwischen Vorstand und den Mitgliedern. Eine andere Verarbeitung oder Nutzung, z. B. Übermittlung an Dritte, ist nicht zulässig. Dies gilt auch über das Ausscheiden der Person aus dem Verein hinaus.

3. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen nur mit Zustimmung der betreffenden Person veröffentlicht werden. Der Verein veröffentlicht auf seiner Homepage lediglich Daten und Fotos des gewählten Vorstandes nach Zustimmung der einzelnen Mitglieder des Vorstandes. Der Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden. Weitere Fotos werden nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht.

4. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme und unerlaubter Nutzung durch Dritte geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern werden von dem Verein grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z. B. Speicherung von Telefonnummern und E-Mail-Adressen einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

5. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf

  1. Auskunft  über die zu seiner Person gespeicherten Daten
  2. Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind
  3. Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten
  4. Widerspruch gegen die Nutzung seiner Daten

6. Beim Vereinsaustritt werden mit Beendigung der Mitgliedschaft  persönliche Daten des Mitglieds aus der Mitgliederverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, sind allerdings, entsprechend der steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufzubewahren.


7. Weitere Regelungen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS der DS-GVO

Ravensburg, den 18.07.2018




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